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Veröffentlichungen

Finanzbericht 2023

Konzerngeschäftsbericht 2023

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023

Finanzbericht 2022

Konzerngeschäftsbericht 2022

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2022

Finanzbericht 2021

Konzerngeschäftsbericht 2021

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2021

Finanzbericht 2020

Konzerngeschäftsbericht 2020

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2020

Finanzbericht 2019

Konzerngeschäftsbericht 2019

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2019

Konzerngeschäftsbericht 1H19

Finanzbericht 2018

Konzerngeschäftsbericht 2018

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2018

Finanzbericht 2017

Konzerngeschäftsbericht 2017

Korrigierte Fassung des am 09.03.18 veröffentlichten Geschäftsbericht, die einzige Änderung zur Vorversion ist, dass der Bestätigungsvermerk irrtümlich nicht vollständig abgedruckt wurde.

Finanzbericht 2016

Konzerngeschäftsbericht 2016

Finanzbericht 2015

Konzerngeschäftsbericht 2015

Finanzbericht 2014

Konzerngeschäftsbericht 2014

Offenlegung gemäß § 65a BWG (Corporate Governance und Vergütung)

Gemäß § 65a BWG hat Addiko Bank AG auf ihrer Internet-Seite zu erörtern, auf welche Art und Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs 1 Z 18 und 19 und der Anlage zu § 39b einhält.

1. Information über die Einhaltung der § 5 Abs 1 Z 6 bis 9a BWG und § 28a Abs 5 Z 1 bis 5 BWG (Fit & Proper)

Diese Bestimmungen normieren Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, erforderliche Erfahrung und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (Fit & Proper Anforderungen). Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen zu können, hat die Addiko Bank AG eine Fit & Proper Policy, in welcher Strategien für die Auswahl und der Prozess zur Eignungsbeurteilung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie von Schlüsselpositionen festgelegt wurden, erlassen. Es werden Kriterien für die Sicherstellung der Eignung, die erforderlichen Unterlagen und der Prozess für die Sicherstellung der Eignung sowie der anlassbezogenen Reevaluierung dokumentiert. Die Eignung wird durch regelmäßige Schulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen laufend sichergestellt.

2. Information zu § 29 BWG (Nominierungsausschuss)

Die Einrichtung eines ständigen Nominierungsausschusses gemäß den Anforderungen des § 29 BWG ist in der Satzung der Addiko Bank AG vorgesehen. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt. Dem Nominierungsausschuss obliegt insbesondere die Erstellung von Vorschlägen für die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Eignungsbeurteilung nach den unter Pkt. 1) angeführten Maßstäben.

3. Information über die Einhaltung der §§ 39b und c BWG sowie Anlage zu § 39 c BWG (Vergütungspolitik)

Die Grundsätze der Vergütungspolitik der Addiko Bank AG sind, sowohl für variable als auch für fixe Vergütung in entsprechenden Richtlinien festgehalten (Grundsätze der Vergütungspolitik, Richtlinie für variable Vergütung, Definition der Risk-Taker). Diese Richtlinien werden jährlich überprüft und – im Bedarfsfall – adaptiert. Tragende Grundprinzipien der Richtlinien der Addiko Bank AG über die Vergütungspolitik sind z.B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Bezugsteilen, die Sicherstellung der Risikoadäquanz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik und des Zusammenhangs zwischen Leistung und Entlohnung. Die Group Remuneration Policy normiert die Vergütungspolitik und –praxis in der gesamten Gruppe.

Die Einrichtung eines ständigen Vergütungsausschusses gemäß den Anforderungen des § 39c BWG ist in der Satzung der Addiko Bank AG vorgesehen. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt. Insbesondere ist der Vergütungsausschuss für die Überwachung der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen sowie für die Überprüfung der Vergütung des höheren Managements im Risikomanagement und in Compliance-Funktionen zuständig. Der Vergütungsausschuss hält zumindest eine Sitzung im Jahr ab.

4. Information zu § 64 Abs 1 Z 18 und 19 BWG

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird gewährleistet, dass die geforderten erweiterten Anhangangaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Anhang aufgenommen werden und damit der Prüfung durch den Abschlussprüfer unterliegen.

Offenlegung gemäß Basel 3 (CRR) 2018

Offenlegung („Säule 3“) gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 („CRR“)

Die Addiko Bank AG ist Teil der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l.

Innerhalb der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l. erfolgt die Offenlegung durch die Addiko Bank AG auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage.

Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der Addiko Bank AG.

Die Offenlegung entspricht den Anforderungen gemäß den Art. 431 – 455 CRR.

Offenlegung gemäß Basel 3 (CRR) 2017

Offenlegung („Säule 3“) gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 („CRR“)

Die Addiko Bank AG ist Teil der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l.

Innerhalb der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l. erfolgt die Offenlegung durch die Addiko Bank AG auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage.

Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der Addiko Bank AG.

Die Offenlegung entspricht den Anforderungen gemäß den Art. 431 – 455 CRR.

Offenlegung gemäß Basel 3 (CRR) 2016

Offenlegung („Säule 3“) gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 („CRR“)

Die Addiko Bank AG ist Teil der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l.

Innerhalb der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l. erfolgt die Offenlegung durch die Addiko Bank AG auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage.

Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der Addiko Bank AG.

Die Offenlegung entspricht den Anforderungen gemäß den Art. 431 – 455 CRR.

Offenlegung gemäß Basel 3 (CRR) 2015

Offenlegung („Säule 3“) gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 („CRR“) 2015

Die Hypo Group Alpe Adria AG („HGAA AG“) ist Teil der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l.

Innerhalb der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l. erfolgt die Offenlegung durch die Addiko Bank AG auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage.

Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der Addiko Bank AG.

Die Offenlegung entspricht den Anforderungen gemäß den Art. 431 – 455 CRR.

Offenlegung gemäß Basel 3 (CRR) 2014

Offenlegung („Säule 3“) gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 („CRR“) 2015

Die Hypo Group Alpe Adria AG („HGAA AG“) ist Teil der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l.

Innerhalb der AI Lake (Luxembourg) Holding S.à.r.l. erfolgt die Offenlegung durch die Addiko Bank AG auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage.

Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der Addiko Bank AG.

Die Offenlegung entspricht den Anforderungen gemäß den Art. 431 – 455 CRR.

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Dieser Zinsrechner dient allein zur Information. Eine Haftung der Addiko Bank AG bei allenfalls unrichtigen/ungenauen Berechnungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Verzinsung beginnt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Addiko Festgeld Konto und endet am letzten Kalendertag vor Fälligkeit. Das Addiko Festgeld Konto wird nach jedem voll abgelaufenen Jahr ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Anlagebetrages am Addiko Festgeld Konto mit Zinszuschreibung für das jeweils vergangene Jahr abgeschlossen.

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